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Geschrieben von Häsle am 16.10.2012, 19:16 Uhr

auf deinem privatgrundstück dürfen die nicht kassieren

Schmarrn. Was glaubst du, wie viele Verfolgungsfahrten man täglich hätte, wenn das wahr wäre.
Der Verstoß wurde auf öffentlichem Verkehrsgrund begangen. Wo sie aufgehalten wurde, ist egal.

 
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