Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von SteffiSt am 16.10.2012, 9:12 Uhr

Ein Diktiergerät am Ohr darf

genutzt werden. Dies wird ja meißt so gehalten wie ein Handy.
Aber die Diktierfunktion eines Handys darf nicht genutzt werden.
Den Unterschied macht dann aus, was man hätte amchen können, nicht was man hat. Also mit dem Handyhätte man auch telefonieren können, mit dem Diktiergerät nicht.

Übrigends ist bereits das reine Aufnehmen bzw. Halten des Handys verboten.

§ 23 Abs. 1a StVO
"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Was für mich (also das reine Aufnehmen bzw halten) nicht wirklich nachvollziehbar ist, denn, wenn ich die oben erwähnte Schmickschatulle aus meiner Handtasche suche, dann ist das unter Umständen viel gefährlicher für den Straßenverkehr.

Übrigends ist eine Freisprecheinrichtung wohl nur erlaubt, wenn diese über Sprache wählt, nicht übers tippen, weil, dann haste das Handy ja wieder in derHand....

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.