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Geschrieben von Ebba am 16.08.2012, 11:04 Uhr

Bei öffentlichen Veranstaltungen...

Jein :-).
Ja, wenn du eine Person des öffentlichen Interesses bist. Bist du das nicht, hängt es von verschiedenen Umständen ab, die hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
ausführlich und m.E zutreffend dargestellt sind.

 
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