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Geschrieben von shinead am 13.09.2018, 10:25 Uhr

Bewillingung Schulwechsel ohne meine Unterschrift rechtsgültig?

Wenn Du kannst, nehme dir einen Anwalt und überspringe die Sache mit dem Jugendamt. Wenn es zu Gesprächen mit dem Jugendamt kommt, nimm' Deinen Anwalt mit und: verklage Deinen Ex auf Tod und Teufel!

Umgang mit Deinem Kind steht Dir zu. Auch regelmäßige Informationen muss er Dir geben. Tut er das nicht, laß' ihn von einem Richter dazu zwingen!

 
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