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Geschrieben von Sille74 am 15.04.2016, 14:18 Uhr

Bundesregierung lässt Strafverfahren gegen Böhmermann zu

Na ja, aber den § 103 StGb gibt es eben nun mal im Moment und ich vermute, es gibt da auch bestimmte Regeln/Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen die Erteilung der Ermächtigung erteilt werden muss bzw. verweigert werden kann.

Und wenn man sich das ganze Theater so anschaut, wäre es doch kein Fehler, den Paragraphen (endlich) abzuschaffen. Bloß, weil Merkel die Ermächtigung jetzt erteilt hat (vielleicht, keine Ahnung, weil es rechtlich unter der jetzigen Gesetzeslage geboten ist), muss sie den Paragraphen ja nicht gut finden.

 
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