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Geschrieben von DK-Ursel am 15.07.2020, 16:35 Uhr

Danke!

ich habe ehem. Kriminalbeamte sagen hören,daß sie auf Zeugenaussagen nichts mehr geben, weil bei 8 Zeugen 9 verschiedene Beschreibungen kommen -also, so bummsicher wie man oft glaubt, sind Zeugenaussagen auch nicht..
Zudem gilt eben bis zur rechtsgültigen Verurteilung die Unschuldsvermutung, für alle.

Ansonsten kann ich zustimmen.
Wenn es der Täter ist, gehört er wirklich weggesperrt - zur Sicherheit aller anderen Menschen --- da bin ich bei Resozialisierungsversuchen inzwischen leider auch äußerst mißtrauisch!


Gruß Ursel, DK
P.S.: Dieser "Waldschrat" ist aber immer noch auf der Flucht? - o mei...

 
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