Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von roxithro am 19.04.2015, 17:15 Uhr

Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln....

Das muss sie mit der Krankenkasse vorab klären. Steht ja in meinem zweiten Beitrag.....

Und ich dachte, sie wollte den Paragraphen wissen, in dem das Inverkehrbringen von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln GEREGELT ist. Daher der Auszug aus dem Paragraph 73 AMG. Nix StGB ...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.