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Geschrieben von Berlin! am 15.12.2022, 11:39 Uhr

Das Urteil sagt ein wenig was anderes.....

Jein....es ging ja hier um ein verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Ist ja auch egal, es geht ja nicht um juristische Feinheiten ;-)
tatsächlich gibt es ja auch die Möglichkeit, die Kosten für eine private Betreuung zu erstatten. Eine Überbelegung muss nicht sein.
Und es macht tatsächlich auch einen Unterschied, ob in einer Krippengruppe Kinder überzählig sind oder bei "den Grossen" ein Vorschulkind zu viel.

Ich verstehe, worauf Du hinaus willst. Allerdings sehe ich gar keine andere Lösung für betroffene Eltern Und es kommt sehr stark auf die Einrichtung an. Wenn Kinder zum Essen gezwungen werden oder das Personal sonstwie übergriffig wird, ist Stress und volle Kita, Personalmangel etc. bestenfalls eine schlechte Erklärung. Wenn sowas passiert, dann stimmt da schon lange etwas ganz Grundsätzliches nicht.

 
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