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von dhana  am 09.02.2015, 18:01 Uhr

Das Verfahren gegen den Notarzt (s.u.) wird eingestellt.

Hallo,

ich bin auch sehr erleichtert - eine Verurteilung hätte eindeutig zu einer Veränderung im Rettungswesen geführt - führen müssen.

So wie ich das verstande habe, war das ganze nie bei einem Richter - sondern ein Staatsanwalt hat einen Strafbefehl ausgestellt - der genau einen Tag nach der Stellungsnahme des Notarztes schon bei diesem ankam - kann also gar nicht sein, das die Aussage des Notarztes zum Zeitpunkt der Erstellung des Strafbefehls schon gelesen wurde.
Aufgund des offentlichen Intresses (innerhalb von 5 Tagen haben über 200000 Menschen die Petition unterschrieben) hat der Oberstaatsanwalt in München die Aktenlage neu geprüft und den Strafbefehl zurückgezogen.

Mich bestürzt es schon, wie da ein Staatsanwalt so vorschnell einen Strafbefehl mit ja nicht unerheblichen Konsequenzen für den Betroffenen ausstellt.

Gruß Dhana

 
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