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Geschrieben von Häsle am 09.02.2015, 18:06 Uhr

Das Verfahren gegen den Notarzt (s.u.) wird eingestellt.

Naja, in diesem Fall hatte die Justiz ja noch gar keine Zeit zu reagieren. Der Strafbefehl kam erst im Januar. So schnell kann auf einen Einspruch normalerweise gar nicht reagiert werden.

Falls der Beschuldigte vorher keine Angaben gemacht hat, kann man auch nur nach dem gehen, was die Zeugen ausgesagt haben.

Durch den öffentlichen Druck hat man die Sache einfach schneller bearbeitet. Damit das Gericht seine Ruhe hat? Oder um Unsicherheiten bei anderen "Blaulichtfahrern" zu beseitigen?

 
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