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Geschrieben von N.BADER am 08.11.2016, 11:15 Uhr

Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

§ 1 MuSchG nF ab 01.01.2017
Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder
ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.

Mal ehrlich - welche Konstellation soll das sein?

 
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