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Geschrieben von Caot am 25.01.2024, 8:15 Uhr

Das wird wohl schwierig!

Er wohnt wo? Das hab ich nicht ganz verstanden.

In der unteren Wohnung und hat zur Mieterin oben drüber eine Beziehung. Weil die jetzt mal wieder off ist, also die Beziehung und sie nicht den RTW rief, soll jetzt gekündigt werden?

Ich behaupte jetzt mal: da hat dein Bekannter keine Chance!

Eigenbedarf wäre möglich. Nur eben nicht, wenn er unten drunter wohnt. Er müsste den, im Zweifel und wenn sich die Off-Freundin wehrt, nachweisen. Kann er das?
Und ob die Aussage „rief keinen RTW“ reicht und überhaupt ……. Jesus Maria!
Ich schätze hier eine Kündigung als schlecht ein.

Ich hoffe dein Bekannter hat als Eigentümer einer vermieteten Immobilie eine Rechtschutzversicherung oder ist Mitglied bei z.B. Haus- und Grund. Da könnte er sein Problem mal den dortigen Rechtsanwält:innen vorstellen.

 
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