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von Leena  am 12.06.2023, 20:09 Uhr

De mortuis nihil nisi bene

Über die Toten soll man nichts sagen, wenn nichts Gutes - also schweigen, wenn man nichts Gutes über den Verstorbenen sagen kann.

Über einen Menschen wie Berlusconi, einen verurteilten notorischen Straftäter ohne erkennbares Unrechtsbewusstsein, fällt mir persönlich auch nichts Gutes zu sagen ein.

Das hat allerdings genau gar nichts mit der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener i.S.v. § 189 StGB zu tun. Ein Mensch wird nicht zu einem besseren Menschen, nur weil er gestorben ist.

 
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