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Geschrieben von shinead am 11.11.2019, 10:24 Uhr

Der Hund tut mir leid...

... aber nicht seine (ehemaligen) Besitzer.

Durch die Pfändung hat er wenigstens die wichtigen tierärztlichen Behandlungen bekommen. Auch wenn das die neue Besitzerin nicht so prickelnd fand, hat der Hund wenigstens sein Augenlicht auf beiden Augen behalten und die notwendige Wurmbehandlung erhalten.
Die ehemaligen Besitzer wollen den Hund auch nicht zurück (der regelmäßig Medikamente benötigt), sie wollen entschädigt (aka sie wollen Kohle) werden. Also nix mit "ein Hund ist wie ein Kind".

Das wirkliche Problem ist wahrscheinlich gar nicht die Pfändung an sich, sondern der anschließende Verkauf über ebay. Der lief über einen Privataccount eines Mitarbeiters der Stadt. Außerdem wurde der Hund als gesund verkauft, was er definitiv nicht war.

https://www.lto.de/recht/kurioses/k/stadt-ahlen-pfaendet-mops-verkauf-ebay-klage-schadensersatz/

 
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