Geschrieben von tinai am 20.12.2006, 10:49 Uhr |
Der ist doch gar nicht geschäftsfähig
Dein Sohn ist nicht geschäftsfähig, ob Du reagieren willst oder nicht, musst Du entscheiden.
Du könntest auch einfach schreiben, dass Du der Forderung insgesamt widersprichst - ohne jede Erklärungen. Erklärungen liefern der Gegenseite immer nur "Futter".
Gruß Tina
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- Inkasso...an Kleinkind - Elli30 20.12.06, 10:45
- Re: Inkasso...an Kleinkind - MamaKosi 20.12.06, 10:48
- Der ist doch gar nicht geschäftsfähig - tinai 20.12.06, 10:49
- Re: Der ist doch gar nicht geschäftsfähig - schneckchen19 20.12.06, 11:23
- Abwarten bis Mahnbescheid kommt - Schwoba-Papa 20.12.06, 11:49
- Nur widersprechen - tinai 20.12.06, 12:21
- so weit sind wir noch nicht - Leolu 20.12.06, 13:02