Geschrieben von tinai am 20.12.2006, 12:21 Uhr |
Nur widersprechen
das reicht beim Mahnbescheid innerhalb 14 Tagen ab Zustellung ´- diese Frist ist zu beachten. Dann bleibt dem Gläubiger nur der gerichtliche Weg.
Aber selbst wenn ihr es verpasst, kommt der GV und stellt fest, dass es sich um ein Kind handelt. Diese Mitteilung erhält dann der Gläubiger.
´Der Titel wird damit unwirksam.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Inkasso...an Kleinkind - Elli30 20.12.06, 10:45
- Re: Inkasso...an Kleinkind - MamaKosi 20.12.06, 10:48
- Der ist doch gar nicht geschäftsfähig - tinai 20.12.06, 10:49
- Re: Der ist doch gar nicht geschäftsfähig - schneckchen19 20.12.06, 11:23
- Abwarten bis Mahnbescheid kommt - Schwoba-Papa 20.12.06, 11:49
- Nur widersprechen - tinai 20.12.06, 12:21
- so weit sind wir noch nicht - Leolu 20.12.06, 13:02