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Geschrieben von tinai am 20.12.2006, 12:21 Uhr

Nur widersprechen

das reicht beim Mahnbescheid innerhalb 14 Tagen ab Zustellung ´- diese Frist ist zu beachten. Dann bleibt dem Gläubiger nur der gerichtliche Weg.

Aber selbst wenn ihr es verpasst, kommt der GV und stellt fest, dass es sich um ein Kind handelt. Diese Mitteilung erhält dann der Gläubiger.

´Der Titel wird damit unwirksam.

 
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