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Geschrieben von Johanna3 am 04.07.2016, 20:59 Uhr

Einstein-Mama

Klar. Weil sich das Blatt bis zur Verurteilung noch wenden kann und sich herausstellen kann, dass der "Mörder" für seine Freundin gelogen hat.

Was ich meine, tut nichts zur Sache. DU hast behauptet, die Ermittler hätten bereits bestätigt, dass es sich um die verschwundene Neunjährige handelt. Fakt ist: Sie haben es bis zum jetzigen Zeitpunkt NICHT bestätigt (auch wenn in gewissen Klatschblättern etwas anderes steht.) Insofern war deine Behauptung nichts anderes als eine Lüge.

 
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