Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 08.11.2011, 12:03 Uhr |
Erbe, Testament - Streitigkeiten
Mein Leben ist zur Zeit sehr wirr und fast ausschließlich von solchen und ähnlichen Themen bestimmt, deshalb wage ich es, euch noch einmal damit zu behelligen und um Rat zu fragen.
Die Situation:
Ein alleinstehender Mensch stirbt und hinterlässt zwei (erwachsene) Kinder, nennen wir sie der Einfachheit wegen mal A und B.
Kind A hatte ein sehr enges Verhältnis zum verstorbenen Menschen und umgekehrt. Regelmäßiger und sehr inniger Kontakt von beiden Seiten.
Zu Kind B gab es von Seiten des verstorbenen Menschen von dessen Seite aus schon seit Jahrzehnten keinen Kontakt (Kind B hat großeFehler begangen und auch nie versucht, etwas gut zu machen) mehr. Seit ein paar Jahren sucht Kind B Kontakt, der aber vom Verstorbenen abgeblockt bzw. nur widerwillig akzeptiert wurde.
Kind A und Kind B mögen sich nicht. Kind B will Kontakt, aber Kind A würde lieber darauf verzichten, will aber keinen Familienunfrieden.
Nun gibt es ein Testament, in dem Kind A als Alleinerbe begünstigt ist.
Kind B zeigt sich seit dem Tod seiner Mutter schon sehr schnell danach (wenige Stunden) am Geld interessiert.
Kind A überlegt nun - um des lieben Familienfriedens Willen - nicht entsprechend des Testamentes zu verfügen, sondern das Erbe hälftig mit dem Geschwister zu teilen.
Sicher ist, dass dies eindeutig GEGEN den Willen des Verstorbenen gewesen wäre. Dazu gab es kürzlich erst Gespräche, in denen das ganz klar geäußert wurde.
Kind A ist nun hin- und hergerissen. Einerseits will es sich nach dem letzten Willen richten. Andererseits auch keine Zwistigkeiten oder sich Geldgier etc. nachsagen lassen.
Gefühlt fühlt sich am besten an, sich nach dem Testament zu richten. Wenn nur der Verstand und die Reaktion von Kind B nicht wäre...
LG
S
P.S. Ich weiß, dass es einen Pflichtteil gibt, aber das ändert die Situation nicht.
Re: Erbe, Testament - Streitigkeiten
Antwort von Fredda am 08.11.2011, 12:06 Uhr
Testament ist Testament, würde ich sagen. Kind B wird doch den Pflichtteil bekommen.
Re: Erbe, Testament - Streitigkeiten
Antwort von Morla72 am 08.11.2011, 12:07 Uhr
Wenn der Verstorbene explizit bis zum Schluss das so wollte, dann würde ich auch nach dessen Willen gehen. Kind B bekommt Pflichtteil, und gut ist.
Re: Erbe, Testament - Streitigkeiten
Antwort von hormoni am 08.11.2011, 12:22 Uhr
Hallo!
Es war der Wunsch des Verstorbenen - den würde ich respektieren.
LG
h
Re: Erbe, Testament - Streitigkeiten
Antwort von MartaHH am 08.11.2011, 12:30 Uhr
Nach meiner Erfahrung trifft man in so einer Situation der Trauer oftmals Entscheidungen, die einem später leid tun.
Die Entscheidung hat aber hier schon jemand anders getroffen: der Erblasser nämlich durch Errichtung eines Testaments. Das gilt es zu respektieren! Warum sonst macht man denn ein Testament? Damit hinterher alle doch so aufteilen, wie sie es für richtig halten?
Es bleibt Kind A ja unbenommen, dass es *etwas* aus dem Nachlaß an Kind B weitergibt - das kann eine bestimmte Summe Geldes sein, ein wertvolles Andenken, wasauchimmer.
Re: Erbe, Testament - Streitigkeiten
Antwort von Leena am 08.11.2011, 12:31 Uhr
Äh, ich bin mir nicht sicher, ob Du da gerade an der richtigen Stelle anfängst zu denken...
Mal ganz formal gesehen - ein Testament ist die einseitige Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, die im Fall seines Todes Wirkung entfaltet.
Wer nun ein Testament findet oder im Besitz hat, der ist verpflichtet, es unverzüglich (= sobald er vom Tode des Erblassers Kenntnis erlangt) an das Nachlassgericht abzuliefern - geregelt in § 2259 Abs. 1 BGB.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, macht sich ggf. strafbar, ist ggf. schadensersatzpflichtig und es drohen grundsätzlich auch Zwangsgelder.
So einfach kann Kind A also gar nicht sagen, ich ignorier das Testament vom Papa und teile das Erbe einfach mit meinem Geschwister - das geht nicht, rechtlich gesehen.
Was rechtlich geht, wäre, nach dem Erbfall eine Schenkung an das Geschwister zu machen, und dann nachträglich quasi zu teilen - aber eben nur quasi. Als Alleinerbe ist und bleibt Kind A Gesamtrechtsnachfolger mit allen Konsequenzen (z.B. auch in steuerlicher und sonstiger Hinsicht, wenn da etwas ansteht) - sofern es nicht vorhat, das Erbe auszuschlagen, aber das steht ja nun wohl nicht zur Debatte, oder?
Ich gebe ja zu, die Situation ist so oder so blöde, und der Familienfrieden wahrscheinlich hinüber - aber so einfach den "gordischen Knoten zerschlagen", Testament ignorieren und mit Geschwister teilen - geht legalerweise nicht, soweit ich es übersehe.
Re: Erbe, Testament - Streitigkeiten
Antwort von streepie am 08.11.2011, 12:35 Uhr
Das kommt jetzt ganz drauf an, wie Kind B drauf ist. Du schreibst, Kind B ist sehr am Geld interessiert. Dann wirst es du es nicht richtig machen, egal was du machst (auch wenn du das Erbe aufteilen willst). Der Aerger ist vorprogrammiert.
Such dir im Vorraus einen guten Anwalt, und lass das Erbe dem Testament entsprechend aufteilen. Und dann leg dir eine dicke Haut zu....
Meine Mutter hat das ganze durch - sie hat sich um ihre Mutter gekuemmert, war als Erbin eingesetzt, und dann hat sie sich jahrelang mit meiner Tante rumgeschlagen, weil die das ganze immer wieder angefochten hat. Und als das Erbe meiner Oma endlich aussortiert war, ist meine Grosstante gestorben, und das ganze ging von vorne los.
LG
Connie
Lass es dir offen
Antwort von like am 08.11.2011, 12:37 Uhr
d.h. nehm erstmal das Testament so hin, wie es ist und deute gegenüber Kind B an, dass man ja - wenn wieder Klarheit in aller Gedanken herrscht - über einen gewissen Ausgleich ( z.B. Schenkung) reden könnte. Du sowas aber im Moment nicht entschieden kannst.
Re: Erbe, Testament - Streitigkeiten
Antwort von shinead am 08.11.2011, 13:06 Uhr
Meine Mom hat so einen "Terz" gerade hinter sich...
Kind A sollte zum Notar gehen und ihn mit der Umsetzung des letzten Willen des Verstorbenen beauftragen. Wenn Kind B wirklich so hinter dem Geld her ist, wird es die angeforderten Unterlagen schnell einreichen.
Ich würde mich auf nichts außerhalb des formulierten Testaments einlassen. (An Stelle des Kind B im Übrigen auch nicht!) Das hat was mit Respekt zu tun!
Kind B wird sich wahrscheinlich nicht ändern und auch mit einem "geteiltem" Erbe nicht glücklich sein. Also, was solls.
Re: Erbe, Testament - Streitigkeiten
Antwort von fiammetta am 08.11.2011, 13:43 Uhr
Hi,
meine SM hatte es zwar überall schriftlich hinterlegt, dass sie ihre zweite Tochter und deren Baggage nicht mehr sehen wollte, aber sie überfielen sie dennoch zwei Wochen vor ihrem Tod im Kh, um noch einmal vor Publikum zu zeigen, dass sie sich doch soooo gekümmert hätten.
Meine putzigen SE hatten es so verfügt, dass ihre nichtsnutzigen drei anderen Ableger nahezu alles bekommen sollten und mein Mann, der ihre verschissenen Hintern putzen mußte, jede Nacht mit Babyphon schlief, nichts als Ärger und Stress hatte usw. usw. nahezu nichts kriegen sollte, d.h. von dem, was ihm zugestanden wurde, mußte er dank eines sagenhaft schäbigen Testaments einen Großteil wiederum an seine leistungsresistenten Geschwister abgeben. Meine raffgierigen Schwägerinnen ließen uns 17 Stunden, nachdem ihre Mutter, die sie kaum mit dem Hintern angeschaut und die sie während ihrer Pflegebedürftigkeit nicht einmal angerufen hatten, unter der Erde war, ein Schreiben mit den auf den Cent ausgerechneten Forderungen zukommen... Das war dann das Krönchen auf ihrem dreckigeren Charakter, bedauere.
So, das zur Begründung meines Ratschlags. Solltest Du A sein, dann weis B freundlich, aber bestimmt und unmißverständlich die Grenzen auf. Auch B hatte viele Jahre Zeit, um sich anständig und ordentlich zu verhalten und hat diese Zeit nicht genutzt. Jetzt plötzlich die Hand aufzuhalten, ist jämmerlich und schäbig. Wenn B keine Ruhe gibt, dann würde ich die Angelegenheit einem guten (!) Anwalt anvertrauen, der die Auszahlung des Pflichtteils exakt aufgeschlüsselt in die Wege leitet. B wird A IMMER als geldgierig usw. hinstellen, denn damit wird B ja zum guten, aber pöse ausgenutzen Samariter. Was die Wahrheit ist, weiß ja nicht jeder. Du änderst also nichts, indem Du B die Hälfte überschreibst, denn auch das wird Dir nicht anerkannt, weder jetzt noch in Zukunft. Was die Harmonie anbelangt, kann ich Dir nur sagen, dass klare Grenzen und mitunter sogar ein beherzter Tritt in den Hintern zu mehr Harmonie ("Und tschüß!") führen als das, was man tut, damit der andere, der es nie zufrieden sein wird, vielleicht doch einmal für 5 Minuten die Waffel hält. Die macht er nämlich wieder auf, denn mit der Tour kommt er ja durch. Was glaubst Du, wie harmonisch es bei uns zugeht, seidem wir uns die ganzen Parasiten und Krafträuber vom Hals geschafft haben?
Bedaure, aber das Leben hat mich gelehrt, dass manche Menschen nur die harte Tour kapieren.
LG
Fiammetta
ein liebendes fiammetta-Familienposting
Antwort von like am 08.11.2011, 15:08 Uhr
boa.....
@like
Antwort von fiammetta am 08.11.2011, 15:12 Uhr
Hi,
hast Du ein Problem? Dann überlies meine Postings doch einfach - ich zwinge Dich nicht dazu sie zu lesen. Ich werde Dich auch in Zukunft mitnichten fragen, was ich wann wem posten darf.
Und jetzt trink schön ein Glas Milch.
LG
Fiammetta
Leena
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 08.11.2011, 16:14 Uhr
Das Testament wurde bereits beim Nachlassgericht eingereicht und "eröffnet". Um die rechtlichen Hintergründe weiß ich, darum geht es mir aber nicht.
Die Dame dort meinte dann mehrfach, Kind A könne ja Kind B die Hälfte abgeben.....
Aber DAS ist ja nun eigentlich auch nicht nach dem Willen des Testamentsverfassers.
Danke euch
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 08.11.2011, 16:21 Uhr
für die Bestätigung.
Dann wird sich Kind A mal ein dickes Fell zulegen.
LG
S
fiametta ich lese deine familienkracher immer gerne
Antwort von DecafLofat am 08.11.2011, 16:24 Uhr
dann fühle ich mich nicht so alleine mit meinem verhauten pack.
im Gegenteil
Antwort von like am 08.11.2011, 16:27 Uhr
das ist wie Supernanny gucken....
Re: Leena
Antwort von MartaHH am 08.11.2011, 16:36 Uhr
Die Dame dort überschreitet aber ihre Kompetenzen!
Finde ich unmöglich, als Rechtspflegerin oder so ähnlich solche Kommentare abzugeben!
Re: Danke euch
Antwort von vallie am 08.11.2011, 17:21 Uhr
ich bin die frau von einem kind b, allerdings buhlte das jahrzehnte um liebe und anerkennung beim erblasser und mag auch sein geschwister sehr.
da wird es auch nochmal ganz arg spannend und ich würde mich freuen, würde kind a so denken wie in spmfl-beispiel.
da wär es mir dann auch sowas von jacke, was der letzte wille dieses unmöglichen menschen war/ist.
aber psssst, über sowas darf man nicht sprechen und auch nicht spekulieren....
mach auch nur ich, geldgierig wie ich bin. und das geb ich auch zu.
Re: Leena
Antwort von Leena am 08.11.2011, 20:49 Uhr
...okay, aber dann ist die Frage doch eigentlich eh obsolet - bzw. sollte so gestellt werden: Will Kind A von seinem (!) Erbe einen Teil an Kind B verschenken, und wenn ja - warum?
Allerdings muss bzw. kann Kind A ruhig bedenken, dass der Nachlass jetzt ihm gehört - und er kann damit machen, was es selber (!!!) will, und wenn es will, darf es auch Kind B etwas schenken - oder war der Erblasser etwa so gestreng, da entsprechende Klauseln im Testament einzubauen..?
Ich habe übrigens auch gerade mit so einem "Fall" zu tun - ursprünglich dieselbe Konstellation, und Kind A hat erklärt, es wolle von wegen Familienfrieden und Geschwisterliebe Kind B eine gewisse Schenkung zukommen lassen. Hat es auch gemacht - aber für die Schenkung letztlich so viel Gegenleistung gefordert, dass Kind B dann doch noch seinen Pflichtteil eingefordert hat, was eigentlich vermieden werden sollte. Die Prozesse haben sich über Jahre hingezogen, und mittlerweile redet keiner mehr mit keinem - dafür haben etliche Anwälte ganz gut verdient.
Aber im Grunde ist das auch eine Geschichte, die man in Variationen immer wieder mitbekommt. :-/
Ich habe keine Ahnung, was man tun kann, um die Situation zu klären, wenigstens ansatzweise... :-(
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