Geschrieben von peekaboo am 09.08.2018, 11:51 Uhr |
Erbrecht, kennt sich da jemand aus?
z.B. ab wann sollte man handeln, wenn der Tot erst 2 Monate zurückliegt... bzw ab wann verjährt ein Anspruch? Die Sache ist sehr komplex und verzwickt :o(
Gerne per PN
LG
Peeka
Re: Erbrecht, kennt sich da jemand aus?
Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2018, 11:58 Uhr
Hallo
Kannst mir schreiben wenn Du magst, habe das durch vor 3 Jahren.
Wichtig ist es innerhalb von 6 Wochen ab Wissen um den Todesfall auszuschlagen, wenn man ausschlagen möchte.
Stellvertretend dann auch für die minderjährigen Kinder, sofern sie dann nachrücken als Erbe.
Lavalampe - Hilfe!
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