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Geschrieben von Ebba am 14.11.2008, 18:20 Uhr

es ist alles ziemlich verworren ...

Warum, so solltest Du Dich fragen, glaubst Du nicht mehr in den Spiegel gucken zu können, wenn Du die Betreuung nicht uebernimmst?

Die Betreuung im rechtlichen Sinne ist eine Rechtsfuersorge fuer den betroffenen Menschen, d.h. es geht, je nach dem fuer welches Gebiet (Finanzen, Gesundheit usw.) eine Betreuung erforderlich ist ueberwiegend um die Klärung rechtlicher Fragen. Eine Broschuere des Bundesjustizministerium dazu findest Du hier :

http://www.bmj.bund.de/files/-/1511/Betreuungsrecht_Okt_08.pdf

Sofern Du Dich entschließt diese Form der Betreuung nicht uebernehmen zu können oder zu wollen bedeutet das nicht, dass Du Deinen Vater nicht auch weiterhin liebevoll umsorgen und auf diese Weise betreuen kannst, nur der "technische Kram" bleibt eben eher außen vor. Es bedeutet auch nicht, dass Du mit dem Betreuer nicht zusammenarbeiten kannst. Die meisten Berufsbetreuer sind sicher nicht böse darum in der Familie einen sachlichen Ansprechpartner zu finden.

Ich kann mir vorstellen, dass das keine einfache Entscheidung ist u. wuensche Dir, dass Du eine fuer Dich tragbare und befriedigende Lösung findest.

Liebe Grueße
Ebba

 
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