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Geschrieben von icki am 28.03.2023, 10:20 Uhr

Förderung Heizen

Hallo!
Kann mir jemand helfen?
Es gab oder gibt doch vom Staat eine Zulage zum Heizen, oder vertue ich mich da?
Es geht nicht um mich, wir wohnen im Eigentum. Bei uns ging das automatisch und ich hatte mich da nicht drum gekümmert, irgendwie nur am Rand mitbekommen....
Meine Freundin hat für 2022 die Nebenkostenabrechnung ihrer Mietwohnung erhalten und nirgendwo steht da was von einer Zulage, sie soll Heizkosten nachzahlen. Ist ja in Ordnung wenn das wirklich so ist, aber ich meine das es da doch etwas gab? Wie heisst die staatliche Förderung?
Muss der Vermieter das an die Mieterin weitergeben?

 
9 Antworten:

Re: Förderung Heizen

Antwort von Lena_1922 am 28.03.2023, 10:34 Uhr

Die Gaspreisbremse meinst du ?
Die rechnet der Versorger ab - aber erst jetzt im Februar/März - das heißt das sieht sie erst nächstes Jahr auf der Nebenkostenabrechnung - da sollte in der Regel auf die Abrechnung des Versorgers als Anlage beiliegen.
Wenn Sie nachzahlen muss - liegt das an ihrem Vorjahresverbrauch 2022.
Wie sind denn ihre Werte ?
Die Gaspreisbremse schützt nicht vor Nachzahlungen.
Ich muss auch dieses Jahr mehr zahlen :-) - aber bei weitem nicht soviel wie ohne Preisbremse.

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Dezember-Abschlag

Antwort von Frida19 am 28.03.2023, 10:37 Uhr

Ich denke, die AP meint den Dezember-Abschlag.
Und ja, der Vermieter muss diesen an den Mieter weiter geben. Natürlich!

Seid ihr sicher, dass der nicht in den "geleisteten Zahlungen" enthalten ist?
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Abschlag extra auf der Rechnung aufgeführt werden muss.

Wie dieser Abschlag genau hieß, das weiß ich leider nicht mehr.
LG

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Re: Dezember-Abschlag -- Nachtrag

Antwort von Frida19 am 28.03.2023, 10:38 Uhr

Diese Zahlung gab es übrigens nur für Gaskunden.
Ich weiß ja nicht, womit Deine Freundin heizt. Bei Öl z.B. wäre das hinfällig.

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Re: Förderung Heizen

Antwort von icki am 28.03.2023, 10:46 Uhr

Jaaa genau! Das meine ich!
Ja, die Wohnung wurde mit Gas beheizt!
Sie ist im Januar ausgezogen.
Vielen Dank euch!!

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Re: Förderung Heizen

Antwort von Lena_1922 am 28.03.2023, 11:00 Uhr

Aber liegt die Heizkostenabrechnung des Versorgers als Anlage bei?

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Re: Förderung Heizen

Antwort von Frida19 am 28.03.2023, 11:15 Uhr

Die Heizkostenabrechnung liegt in der Regel nicht bei, ABER wenn ich als Mieter jeden Monat x Euro an den Vermieter für Heizkosten zahle (in der Regel ist der monatliche Heizkostenabschlag als Anteil der Mietkosten bekannt), dann habe ich als Mieter im Dezember zweimal den Abschlag geleistet (einmal selber und einmal der Staat).
DAS muss irgendwie aus der eigenen Abrechnung hervorgehen.

Ich weiß von einer Freundin, dass sie im Dezember einen Brief vom Vermieter bekam und in diesem wurde ihr mitgeteilt, dass im Dezember x Euro Heizkosten von staatlicher Seite für sie gezahlt wurden. Falls sie diese Summe vorzeitig erstattet haben wollte, sollte sie sich beim Vermieter melden, dann wäre die Doppelzahlung erstattet worden.
Es wurde aber angeraten, diese Summe als zusätzliche Ansparrate auf dem Heizkosten"konto" zu belassen und so evtl. Nachzahlungen vorzubeugen.

Diese Freundin bekommt ihre Jahresabrechnung erst im Juni, daher weiß ich nicht, ob der Abschlag nochmal gesondert auf der Jahresabrechnung aufgeführt war oder einfach in die geleisteten Beträge eingerechnet wurde.

LG

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Re: Förderung Heizen

Antwort von Hannah80 am 28.03.2023, 11:58 Uhr

Dann soll sie sich die genaue Abrechnung vom Versorger mal zeigen lassen. Ich gehe davon aus das die Zulage aber bereits berücksichtigt ist.

Ich wohne auch zur Miete und heize mit Gas. Bei mir wurde im Dezember nur der Strom abgebucht von den Stadtwerken.

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Re: Förderung Heizen

Antwort von Maya7 am 28.03.2023, 15:15 Uhr

wenn es um den Dezember geht, kommt es ein bisschen darauf an, ob sie Gas in den Nebenkosten der Miete zahlt, oder ob sie einen eigenen Gasvertrag mit einer Gesellschaft hat.

Wenn sie Gas per Nebenkosten zahlt (wie es eigentlich üblich ist) rechnet der Vermieter das jährlich um. Ergo die kosten für Dezember werden am Ende "abgezogen". Beim Vermieter wurde im Dezember ja auch kein Gasabschlag für den Mieter berechnet.

Wie genau das jetzt umgerechnet wird weis ich nicht, aber der Vermieter muss die genaue Nebenkostenabrechnung offen legen für den Mieter.
Nebenkosten sind aber nicht nur Gas das sollte man bedenken auch andere Nebenkosten sind für den Mieter/Vermieter teurer geworden.

Wenn deine Freundin ein eigenen Vertrag mit dem Gas Anbieter hat, dürfte ihr im Dezember kein Gasabschlag abgebucht worden sein. Falls doch, muss sie eine Steuererklärung machen und bekommt dann das Geld zurück.

Alle Angaben/Informationen ohne Gewähr

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Re: Förderung Heizen

Antwort von Maya7 am 28.03.2023, 15:25 Uhr

Zusatz: Es wird ja zb. gesagt ok jeden Monat zb. 50€ für heizung zahlen. das ist ja nur eine schätzung. nach 12 Monaten wird geschaut wieviel hätte der vermieter tatsächlich zahlen müssen.
Er hat also 12×50€ gezahlt. und hätte dann ldt. umrechnung durch vermieter: 12x60-1×50 (weil das hat ja der staat gezahlt) zahlen müssen. (Hier bin ich mir aber nicht sicher, ob der staat den abschlag zahlt oder die reele ausgabe des mieters)
nehmen wir an der staat zahlt den abschlag ergibt sich daraus dann
670€ die der mieter hätte zahlen müssen und 600 die er bereits gezahlt hat.

so ungefähr verstanden? ist wirklich ziemlich kompliziert...
Fakt ist aber der Vermieter muss eine Nebenkostenabrechnung dem Mieter offen legen.

Alle Angaben ohne Gewähr, zahlen sind nur rechnenbeispiele.

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