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Geschrieben von MadamePompadour am 03.04.2019, 20:00 Uhr

Frage: Job // Kündigung

Schönen guten Abend

Ich arbeite in einem Cafe. Betriebsbedingt wurden ALLE Kräfte gekündigt zum 31.03.2019.

Das Cafe (von einer großen Eventbüro geleitet) machte sich DANACH nochmals Gedanken und holten zwei wieder ins Boot.
U. a. mich, die dann von 35 auf 40 Std. die Woche aufstockte u. meine andere Kollegin (ebenso, 40 Std. die Woche). Gleichzeitig, bekamen wir die alte Kündigung "abgenommen" u. wurde vernichtet.
Im selben Atemzug bekamen wir die Kündigung zum 31.12.2019,

(Das Event-/Marketingbüro möge abwarten, ob die Umstellung/Konzept besser läuft u. evtl. das Cafe wieder auftrieb hat.... )

Meine Arbeitskollegin und ich machen das Cafe nun alleine + 2 Aushilfen.

Meine Kollegin und ich sind ein super Team, wir werden von den Gästen sehr geschätzt,....
nur leider kommt nun die Frau vom Geschäftsführer (siehe oben, Eventbüro) mit ständigem - absolut nicht gerechtfertigen Dingen - ins Spiel.
Auch übernehmen wir Büro/Datev angelegenheiten.
Richten Hochzeiten, Taufen, Geburtstage...... aus.

Ich (eigentl. wir beide) fühlen uns unwohl.... bedauern es schon fast, nicht am 31.03.2019 gegangen zu sein und sie "alleine" damit gelassen zu haben.

Meine Frage....
Kann ich dennoch kündigen, auch wenn ich bereits eine zum 31.12.2019 erhalten habe?
Denn diese Kündigung musste ich entgegen nehmen und unterzeichnen, dass ich sie zur Kenntnis nahm.

LG

 
10 Antworten:

Rechtschreibfehler bitte verzeihen :/

Antwort von MadamePompadour am 03.04.2019, 20:02 Uhr

Danke Euch!

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Re: Frage: Job // Kündigung

Antwort von cube am 03.04.2019, 21:05 Uhr

Ja, kannst du. Das du eine Kündigung erhalten hast zu Termin x hat nichts mit deinem Recht der Eigenkündigung zu einem früheren Termin zu tun.

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Re: Frage: Davon ab ist das Vorgehen nicht ok

Antwort von cube am 03.04.2019, 21:14 Uhr

Allen wurde gekündigt. Eure Kündigungen wurden einkassiert und vernichtet sowie durch neue ersetzt. Damit hat sich der AG davor geschützt, euch einen neuen Vertrag anbieten zu müssen auf Basis eurer Verhandlungen. Offiziell seid ihr ja nun nicht zu x gekündigt worden, sondern eurer alter Vertrag läuft immer noch und wurde eben zu Ende 2019 gekündigt. Ihr hättet ansonsten nämlich auch sagen können "oh, wenn wir so sehr gebraucht werden und nun auch noch alleine sind, möchten wir im neuen Vertrag aber mehr Geld".
Vermutlich at der AG auch festgestellt (oder schon vorher gewusst), dass die Kündigung aller rechtlich nicht haltbar gewesen wäre - also hat er, bevor jemand Klage einreicht, eure Kündigungen vernichtet und steht als jemand da, der sich bemüht, Arbeitsplätze zu erhalten. vt. seid ihr beiden eben auch genau die gewesen, die nach Sozialplan nicht hätten gekündigt werden dürfen.

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Re: Frage: Job // Kündigung

Antwort von Maroulein am 03.04.2019, 22:25 Uhr

Deine Kündigungsfrist ändert sich ja nicht nur weil die Leitung es sich furchtbar einfach macht alle Eventualitäten abzudecken,du kannst in der im Arbeitsvertrag vermerken Kündigungsfrist kündigen.

Grade wenn man eine so weit im Vorraus liegende Kündigung hat und in der Zeit was neues sucht wäre es dem Arbeitnehmer gegenüber ja unzumutbar diese Chance nicht wahrnehmen zu können weil man auf den Kündigungstermin in ferner Zukunft warten müsste.

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Re: Frage: Job // Kündigung

Antwort von Susanne.75 am 04.04.2019, 6:33 Uhr

Ich würde mir von der Position aus was Neues suchen. Noch hast du den Job und das Gehalt, also nicht zu viel Druck, alles annehmen zu müssen. Auch sieht es bei neuen Arbeitgebern besser aus, wenn man sich aus einem Job heraus bewerben kann. Das auslaufende Arbeitsverhältnis muss man ja nicht erwähnen.

Und wenn du was gefunden hat, kündigst du fristgerecht. Das darfst du auf jeden Fall und ganz unabhängig von dem Hin und Her deines jetzigen Arbeitgebers.

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Re: Frage: Davon ab ist das Vorgehen nicht ok

Antwort von Elchkäfer am 04.04.2019, 8:51 Uhr

Aber Arbeitslosengeld gäbe es nur dann ohne Sperre, wenn nicht selbst gekündigt wurde, oder?

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Re: Frage: Davon ab ist das Vorgehen nicht ok

Antwort von cube am 04.04.2019, 9:02 Uhr

Ja. Eigenkündigung zieht eine Sperre beim ALG nach sich - wobei das Fallabhängig ist. Sowas sollte man dann mit seinem/einem SB beim Amt besprechen. je nach Sachlage oder Goodwill kann die Sperre auch nicht zum Tragen kommen.

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Re: Frage: Job // Kündigung

Antwort von Drillingsmama am 04.04.2019, 10:07 Uhr

HAllo
Wenn ich das richtig sehe, war/ist dein alter Job nur auf 35 Std. und auch nur 35 Std. bezahlt und jetzt arbeitet ihr 40 Std, wie werden diese 5 Std. bezahlt????
Bin mir nicht sicher, ob das "abnehmen" der Kündigung so rechtens war/ist. Auch was jetzt deine "neuen" zusätzlichen Arbeiten angeht . Frag mal Betriebsrat oder das Arbeitsamt wie das ist. Was steht in deinem alten Vertrag über deine Aufgaben, weiß jetzt auch nicht ob sich deine Anzahl der Urlaubstage ändert.
Gruß Drillingsmama

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cube

Antwort von MadamePompadour am 04.04.2019, 19:01 Uhr

"oh, wenn wir so sehr gebraucht werden und nun auch noch alleine sind, möchten wir im neuen Vertrag aber mehr Geld".

Genau DAS habe ich auch gefordert und eine Gehaltserhöhung bekommen.
Neuen Vertrag gab es nicht.... der alte war nach der zurückgezogener Kündigung weiterhin gültig. Jedoch bekam ich ein Schreiben mit Zusatzvermerk, dass sich mein Std. Lohn um Betrag X erhöht.

"vt. seid ihr beiden eben auch genau die gewesen, die nach Sozialplan nicht hätten gekündigt werden dürfen."

Die war alles rechtens - da habe ich mich befragt.

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Ich danke euch allen! - Herzl. Dank!!!

Antwort von MadamePompadour am 04.04.2019, 19:02 Uhr

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