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Geschrieben von 2Seesterne am 18.09.2015, 23:22 Uhr

Fragen

Ah, vielen Dank, jetzt bin ich schon schlauer
Ich habe vor kurzem einen Beitrag geschaut, wie so ein Beamter einen Asylsuchende befragt. Insgesamt hat das Gespräch wohl über zwei Stunden gedauert. Ich bin mir nur nicht sicher, wie das bei der Flut von Anträgen gehandhabt werden kann. Schiebt man dann echt in das Land ab, von dem man die Sprache spricht? Und wenn man einfach gar nix in seiner Muttersprache spricht, sondern sich mit Englischbrocken über Wasser halten kann und so die echten oder unechten Daten angibt?
Ich nehme deine Kritik an, dass ich selbst noch mehr nach Infos suchen muss. Im Forum habe ich ja schonmal einen Anfang gemacht allerdings weiß man auch bei offiziellen Seiten nicht, welche Statistiken oder Infos politisch gewollt offen gelegt oder zurückgehalten werden.
By the way - ich mag deine, den Kern der Sache sehr schnell erfassenden und oftmals amüsanten Beiträge.
LG

 
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