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von dhana  am 04.12.2022, 9:05 Uhr

Genau

Hallo,

wie bei einer Geburt auch, gibt es eine Anzeigepflicht beim Standesamt:

"Die Verpflichtung zur Sterbefallanzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach dem Personenstandsgesetz (PStG). Welche Personen sind verpflichtet, einen Todesfall beim Standesamt zu melden? Hier führt der Paragraf 29 folgende Regeln an:

Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Die Vorgaben sind chronologisch zu verstehen, sodass die zweite Zuständigkeit beispielsweise nur eintritt, wenn die im ersten Punkt genannten Personen nicht vorhanden oder verhindert sind."

Wenn also die Großtante körperlich oder psychisch nicht dazu in der Lage war den Tod beim Standesamt anzuzeigen - und das bekommt jeder bei der Ausstellung des Totenscheins erklärt, dann wäre auch der Vermieter/Hauseigentümer oder sogar der den Totenschein ausstellende Arzt in der Pflicht gewesen.
Das da alle versagt haben, glaubt doch keiner.

Gruß Dhana

 
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