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Geschrieben von wilma68 am 04.06.2007, 18:55 Uhr

Haftpflicht übernimmt Schaden erst bei Kids ab 7??

Hi,


Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie nicht haftbar zu machen sind. Schäden, die Kinder z.B. bei Freunden, Nachbarn, Verwandten oder in Einkaufsläden verursachen, werden eventuell von der Haftpflichtversicherung nicht beglichen, da sie nach BGB keine Haftung trifft. Nach dem neuen Haftpflichtgesetz haften Kinder bei Verkehrsangelegenheiten erst ab dem 10. Lebensjahr - vorher sind sie nicht haftbar zu machen.

Die aufsichtspflichtige Person haftet , wenn sie die Aufsichtspflicht über ihre Kinder unter 7 Jahren verletzt hat. Grundsätzlich gilt, dass der Schaden voll ersetzt werden muss, gleich wie hoch er ist. Insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen, können sich Heilkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, sogar eine Rente, zu erdrückenden Summen addieren, die der Verursacher ein Leben lang abzahlen muss. Gründe genug also, beizeiten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und bei kleineren Kindern unbedingt den Einschluss der "deliktunfähigen Kinder" zu wählen.

Ist bei Versicherungsabschluss nicht auf diesen Einschluss geachtet worden, dann tritt die Versicherung nicht ein...

LG, W

 
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