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Geschrieben von two_kids am 04.06.2007, 20:30 Uhr

noch ein beispiel

man fährt mit seinem kind mit dem fahrrad. das kind zerkratzt mit seinem fahrrad ein auto.

ist das kind dabei VOR einem gefahren, zahlt die versicherung nicht.

ist das kind allerdings HINTER einem gefahren, zahlt die versicherung. (verletzte aufsichtspflicht)

lg two_kids

 
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