Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von veralynn am 14.12.2011, 10:19 Uhr

haftplfichtversicherung grummel

hallo

muss meinem ärger luft machen. wieso hat man eine haftpflichtversicherung? wir haben unsere schon seit 10 jahren, noch nie mussten wir einen schaden melden. nun sind wir aber ende oktober aus unserer mietwohnung ausgezogen. die wände mussten gestrichen werden, weil meine 3 kinder sich künstlich verausgabt haben (gekritzel an der wand, macht doch jedes kleinkind mal). wir waren 5.5 jahre in der wohnung. die haftpflichtversicherung teilte uns gestern mit, dass sie diese schäden nicht übernehmen werden. weil diese zitat: durch Allmählichkeit, wiederholender Tätigkeit und durch Inkaufnahme entstanden sind.

meine herren. mein schwager, der bei dieser versicherung arbeitet, hat interveniert. da es sich um 3 verschiedene kinder handelt, die gekritzelt haben, sei es eben nicht durch wiederholender tätigkeit und durch inkaufnahme entstanden. man könne unmöglich 3 kleinkinder jede minute beaufsichtigen, ausser man sperre sie in ihre zimmer ohne spielsachen ein, nur mit farbstiften.

ich ärgere mich, wie gesagt, ich dachte, bei genau so was greift doch die versicherung. für was hat man die denn sonst?

grummel, v.

 
20 Antworten:

Re: haftplfichtversicherung grummel

Antwort von vallie am 14.12.2011, 10:25 Uhr

aber das ist doch kein schaden, wenn es überstrichen werden kann!!!???
weißeln muß man doch bei auszug sowieso....oder sind die mietverträge in der schweiz anders?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

vallie

Antwort von veralynn am 14.12.2011, 10:36 Uhr

der vermieter muss die wände alle 10 jahre streichen. wir dürfen die gemäss mietvertrag nicht selber streichen, das ist in der schweiz immer sache des vermieters. da meine 3 kinder sich aber künstlerisch verausgabt haben (nicht wirklich schlimm verausgabt), müssen wir den schaden beheben lassen bzw. die vermieterin liess die wände streichen und unsere versicherung sollte die teilrechnung übernehmen. teilrechnung, weil wir ja 5.5 jahre drinn waren, die vermieterin aber nur alle 10 jahre streichen lassen muss, müssen wir 4.5 jahre zahlen.

kompliziert. aber, genau für solche fälle ist man doch versichert. dachte ich zumindest......

v.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

grummelst du aber schön umsonst

Antwort von DecafLofat am 14.12.2011, 10:39 Uhr

so was bescheuertes hab ich ja noch nie gehört.
DAS als schaden zu bezeichnen.
die begründung ist - nun ja - herbeigezogen, denn auch ein wasserschaden kann allmählich durch tröpfeln und sickern entstehen, aber das inkaufnehmen ist korrekt, denn als versicherungsnehmer hat man die pflicht der schandenabwendung/-minderung und dann verbietet man den kindern halt das kritzeln.
herrlich was die leute alles denken stünde ihnen zu nur weil sie "versichert" sind.
bin ja selber aus der branche. aber das ist echt ne geschichte, danke, so nen schmarrn hab ich ja noch nie gelesen.
kauf dir nen eimer farbe, streich drüber und fertig. da wär mir den schadenantrag ausfüllen und absenden und mich dann drüber aufregen die zeit nicht wert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

also ...

Antwort von kanja am 14.12.2011, 10:40 Uhr

... das wär mir im Traum nie eingefallen, bei sowas auf die Haftpflichtversicherung zurückzugreifen!

Entweder man streicht das, oder der Vermieter streicht es, was doch bei Auszug/Neuvermietung sowieso gemacht wird??? Diese 10-Jahres-Frist gilt doch nur, wenn derselbe Mieter noch in der Wohnung wohnt.

Meine Kinder haben nie an Wände gekritzelt, aber dass die Wohnung gestrichen wird, wenn man auszieht, weil eben normale Gebrauchsspuren vorhanden sind, ist einfach so.

Ich finde das komisch und sehe als nicht als Haftpflichtfall.

lg Anja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@declaflofalt und kania

Antwort von veralynn am 14.12.2011, 11:07 Uhr

sorry aber bei uns in der schweiz zählt das als schaden. man verbietet den kindern das kritzeln ja klar, meine erstegeborene, damals 3, hat das genau einmal gemacht. die zweitgeborene auch. klar verbietet man es ihnen, aber kleinkinder hören nun mal nicht immer. und stell dir vor, ich geh auch mal ohne meine kinder unter die dusche od. auf die toi.

"so nen schmarrn......." ich bin kein experte, aber mein schwager, der wie erwähnt, auch bei der versicherung arbeitet und für uns alles was versicherungszeugs betrifft, regelt. er hat interveniert, nicht ich, weil er von der nichtübernahme durch die versicherung vor uns erfahren hat (frag mich nicht wie und warum).

die wohnung ist schon wieder vermietet. wir dürfen nicht selber rüber streichen. bei uns in der schweiz wird eine whg IMMER renoviert und bezugsbereit vermietet, das ist IMMER die sache des vermieters.

andere länder, andere sitten, du kapierst?

v.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

kania

Antwort von veralynn am 14.12.2011, 11:10 Uhr

nein, diese 10ahres frist gilt eben nur bei auszug, nicht wenn der mieter in der whg bleibt. bei uns wird nach 10 jahren gestrichen und das macht nie der vormieter, das ist IMMER sache des vermieters, wie alle anderen renovationen auch. hier wird eine whg nie im "rohzustand" vermietet, sie sind stets bezugsbereit, auch haben hier die mieter NIE eigene küche und waschmaschine, ist also IMMER sache des vermieters, diese zur verfügung zu stellen.

eine haftpflichtversicherung greifft, wenn etwas renoviert werden muss, wenn die 10 jahresfrilst noch nicht abgelaufen ist und der "schaden* durch ausserordentliche abnutzung entstanden ist.

mich ärgert die begründung der versicherung. es war nicht immer das gleiche kind. ich hab das nicht in kauf genommen......... es ist passiert. mein gott, kinder machen halt blödsinn.

v.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Für Schaden, die von Kindern unter 10 Jahren verursacht werden, ...

Antwort von Trini am 14.12.2011, 11:26 Uhr

zahlt hier in Deutschland aber auch keine Versicherung, es sei denn man hat seine Aufsichtspflicht grob verletzt.
Nur, dass hier i.d.R. der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Man ist halt in dem Fall nicht haftpflichtig!!!

Insofern farge ich mich, was dem Vermieter einfällt.
Er muss bei Neuvermietung eh streichen, also ist es egal, ob da Gekritzel drunter ist.

Trini

PS: Allerdings haben meine Söhne im Eigenheim noch nie etwas an die Wand bekommen, was nicht der Mr. Porper Schmutzradierer wieder abgekriegt hätte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@trini

Antwort von veralynn am 14.12.2011, 11:31 Uhr

nein, der vermieter muss nicht neu streichen bzw. er muss nur die normale abnutzung übernehmen, ausserordentliche abnutzung bzw. schäden die entstanden sind, muss der mieter bzw. die haftpflichtversicherung übernehmen, sofern der anstrich noch keine 10 jahre alt ist.

v.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@trini

Antwort von veralynn am 14.12.2011, 11:31 Uhr

nein, der vermieter muss nicht neu streichen bzw. er muss nur die normale abnutzung übernehmen, ausserordentliche abnutzung bzw. schäden die entstanden sind, muss der mieter bzw. die haftpflichtversicherung übernehmen, sofern der anstrich noch keine 10 jahre alt ist.

v.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @trini

Antwort von KikiHSV am 14.12.2011, 11:39 Uhr

Hach das stimmt aber so auch wieder nicht, denn unsere Jungs (damals 2 und 3 Jahre alt) haben in unserem alten Haus (Miete) auf den Teppichboden Kirschsaft ausgekippt. Jeder in seinem Zimmer, zeitversetzt etwa 1 Jahr auseinander. Der Teppich wurde vom Eigentümer neu verlegt bei unserem Einzug.
DAS hat sehr wohl unsere Haftpflichtversicherung bezahlt. Es war ein Sachverständiger da. Rechnungen vom Teppich,Verlegearbreiten etc wurden eingereicht und die Versicherung hat das mit unserem damaligen Vermiter geklärt. Und ich denke auch, dass die Versicherung in diesem Fall zahlen müsste, kann den Unmut verstehen.

Gruß
KikiHSV

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

declafloflat

Antwort von veralynn am 14.12.2011, 11:50 Uhr

weisst du was mich jetzt die ganze zeit ärgert. dass du mir durch die blume vorwirst, ich würde meine kinder nicht genügend beaufsichtigen. "dann verbietet man das halt den kinder.........." hast du mir einen rat, wie man das in die praxis umsetzt, bevor es geschieht? verbietest du deinen kindern alles, bevor sie überhaupt einmal etwas verbotenes gemacht haben, so im vornherein? hast du eine liste? wie lang ist die?

ich danke dir für deinen input!

v.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

na dann beklag dich doch darüber in einem auf .ch endenden forum, hm?

Antwort von DecafLofat am 14.12.2011, 11:50 Uhr

ich gehe übrigens nicht duschen wenn meine kinder unbeaufsichtigt sind. auf den rest zu antworten ist vergeudete zeit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Für Schaden, die von Kindern unter 10 Jahren verursacht werden, ...

Antwort von Tanny_2502 am 14.12.2011, 11:51 Uhr

Was für Kinder unter 10 Jahren, die Schäden verursachen zahlt die Haftpflicht nicht ? Wo haste das denn her ?

Ich habe aktuell den Fall, das mein 5 1/2 Jähriger Sohn etwas kaputt gemacht hat - im Haushalt meiner Schwester.
Habe vorhin mit meiner Versicherung telefoniert und sie übernehmen die Kosten!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Für Schaden, die von Kindern unter 10 Jahren verursacht werden, ...

Antwort von Reni+Lena am 14.12.2011, 11:53 Uhr

das ist aber so. Es sei denn in deiner Haftpflicht ist das mit drin, macht preislich einen guten Unterschied..
Gibt aber ein Hintertürchen. Wenn dein kind etwas kaputt gemacht hat und DU deine Aufsichtspflicht verletzt hast, dann bist wieder DU Schuld und deine haftpflicht zahlt.
Hast du aber gut aufgepasst und es ist trotzdem passiert..zahlt die haftpflich idR bei unter 10 jährigen nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

darauf antworte ich jetzt aber schon

Antwort von DecafLofat am 14.12.2011, 11:54 Uhr

nee das soll der vorwurf nicht sein, auch mein sohn hat genau EINMAL an die wand gemalt, hat aber dann mitbekommen WIE SEHR mich das geärgert hat und ich habe ihm gesagt, papier darf er immer haben zum malen aber NICHT AN DIE WAND! da war er zwei - er hats kapiert.
und ich weiß, wenn wir hier ausziehen, streich ich die wand. ich hab die flecken notdürftig mit nem schmutzradierer einigermaßen ansehnlich bekommen, aber er hat kapiert: nicht mehr an die wand.
und nein, eine liste hab ich nicht. und meine kinder hören auch nicht - ich kämofe hier täglich genug kriege. sie sind dreieinhalb udn eineinhalb und der große zeigt dem kleinen genug mist, aktuell ist der kleine gegipst weil er vom sofa geflogen ist.
aber ich würde nicht drauf kommen jemand anderen dafür zur verantwortung zu ziehen - in deinem fall: versicherung.
und spar dir doch die zeit hier weiter zu schreiben zu dem thema: fahr zu nem baumarkt, kauf ne farbe, mach die wand weiß und gut ists.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Für Schaden, die von Kindern unter 10 Jahren verursacht werden, ...

Antwort von Tanny_2502 am 14.12.2011, 11:58 Uhr

Ja in meiner Haftpflicht sind ALLE aus der Familie versichert - auch die Kinder (sagte mir die Dame zumindest vorhin am Telefon)

Da mein Sohn Autist ist, bin ich immer hinter ihm her - er war aber schneller als ich und da war das Maleur eben schon passiert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vielleicht lieber gleich in einem Schweizer Forum fragen

Antwort von MartaHH am 14.12.2011, 11:59 Uhr

dann musst du dich nicht auch noch über die "unpassenden" Antworten ärgern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: haftplfichtversicherung grummel

Antwort von yellow_sky am 14.12.2011, 12:54 Uhr

?

ich würde nicht auf die idee kommen das über die haftpflich zu regeln.
die ist doch eigentlich dazu da, dass sie einspringt wenn wirklich mal etwas blöderweise kaputt geht oder? von dem abgesehen ausmalen hätte ihr ja sicher sowieso müssen oder?

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nur aller 10 Jahre malern?

Antwort von kemax am 14.12.2011, 14:27 Uhr

Ich werde wohl nicht in die Schweiz auswandern. Ist das generell so in euren Mietverträgen geregelt? Meine Zimmer sind schon nach weniger Jahren renovierungsbedürftig, auch ohne, dass meine Kids Wände bemalen. Ja, auch meine beiden Jungs haben das mal gemacht. Nur einmal jeder...und ich war so ärgerlich, dass sie es beide nie wieder gemacht haben. Jetzt wissen sie, dazu gibts Papier.
Jedenfalls wäre ich nicht auf die Idee gekommen, den Vorfall bei der Versicherung melden zu wollen. In Deutschlands Mietverträgen steht zum Glück nicht drin, dass man nicht malern darf. Jedenfalls, wenn man die Kunstwerke mit Schmutzradierer nicht weg bekommt, würde ich einfach einen Topf Farbe kaufen. Mietvertrag hin oder her...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: haftplfichtversicherung grummel

Antwort von Nomadin13 am 14.12.2011, 15:46 Uhr

So haette ich (als Schweizerin) das gemacht:
Das Gekritzel der Kinder sofort nach Entstehen entfernen resp. uebermalen.
Dann haette man sich den ganzen Rattenschwanz dannach sparen koennen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.