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Geschrieben von lotte_1753 am 13.04.2016, 13:06 Uhr

Ja so ist es...

Jetzt bin ich aber verwirrt. Abgesehen davon ob man ihn mag oder nicht. Wenn jemand hart an die Grenzen herangeht, dann ist recht klar, dass es diese Grenzen sowohl bei der Meinungsfreiheit als auch bei der Kunstfreiheit gibt. Das ist ja ausgefrühstückt. Satire hat also, Lüth-Urteil hin oder her, Grenzen.

Dass er hier hart an die Grenzen herangehen wollte, darüber kann man wohl Einigkeit erzielen, das sagst DU ja selbst. Was mich wundert, ist wie Du als Volljuristin (das denke ich bist Du ja) zu diesen absoluten Schlüssen kommst. Natürlich ist der Kontext relevant - sonst könnte man sich die Diskussion ersparen, das ist banal - aber ist dieser ausreichend, dass ein objektiver Dritter sich durch die darin eingebetteten rassistischen und persönlichen Angriffe nicht in seiner Würde verletzt sieht? Meine erste Reaktion war: grmpf, schwierig.

 
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