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Geschrieben von LiLiMa am 13.04.2016, 11:22 Uhr

Mich fröstelts...

...bei den vielen Kommentare in diese Richtung, die man hier so zu lesen bekommt.

Seit wann steht in § 185 StGB:
I. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
II. Es sei denn, der Beleidigte hat es nicht anders verdient.

Politik und Strafrecht zu vermischen ist eine gefährliche Sache. Ich dachte das hätten wir mittlerweile gelernt haben müssen....

 
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