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Geschrieben von cube am 31.10.2019, 9:03 Uhr

Ja

Die Kita und auch die Schule kann die Betreuung/Beschulung verweigern, wenn nicht nachweislich für eine Behandlung gesorgt wurde.
Dazu reicht eigentlich der unterschriebene Zettel, der dem von der Kasse als erstattungswürdig eingestuften Läusemittel beiliegt (zB Nyda, Mosquito). Also von dir mit Datum der Behandlung und Unterschrift bestätigten Behandlung mit diesem Mittel.

Und das ist so gemäß Infektionsschutzgesetz. Es muss keine ärztliche Gesundschreibung vorgelegt werden - aber die Eltern müssen die Behandlung bestätigen und "haften" sozusagen dafür, wirklich behandelt zu haben.

 
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