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Geschrieben von Silvia3 am 28.01.2014, 19:00 Uhr

Jetzt muss ich doch mal fragen... (bzgl. Versicherungen)

Bei einer LV ist es recht einfach: Kunde tot - Geld fällig. Da gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, wie z.B. Selbstmord während der Ausschlussfrist oder Verdacht auf Mord durch den Begünstigten. Da das aber nicht die Regel ist, sollte es da eigentlich keine Probleme geben.

Auch Rentenversicherungen haben ziemlich feste Regeln: die Auszahlung wird zum Tag X vereinbart. Da stellt sich dann nur die Frage der Höhe, da die meist nicht garantiert ist. Aber soviel wie du eingezahlt hast, gibt es meist wieder raus.

Kritisch sind Berufsunfallversicherungen, die nach Grad der Berufsunfähigkeit gestaffelt sind. Da versucht die Versicherung sicher nach zu weisen, dass du gar nicht berufsunfähig bist bzw. die Behinderung weniger schwer ist.

Silvia

 
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