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Geschrieben von muddelkuddel am 10.05.2010, 20:33 Uhr

laufen auf radweg?

rechtlich gesehen gilt wohl das blaue schild, wo fuß- und radweg getrennt ausgewiesen sind. ob die rote fahrbahnmarkierung auch gilt, weiß ich nicht.
ab dem blauen schild müsstet ihr als fußgänger dann hintereinander gehen, wenn der fußweg nicht breit genug ist.

"sozialnormal" würde ich sagen, ihr geht wie ihr wollt, und der radfahrer klingelt (wenn er schon so ein krinthenkacker ist, MUSS er auch eine klingel an seinem rad haben und diese nutzen, damit das verkehrstauglich ist) und ihr geht zur seite.

ich meine, ich kann auch nicht einfach nen radfahrer mit dem auto umnieten, nur weil der auf der straße statt auf dem radweg fährt....
war also einfach ne blöde situation, aber ihr wahrscheinlich im "unrecht"

LG

 
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