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Geschrieben von Gucci75 am 13.03.2019, 20:03 Uhr

@Lollipups... Mir platzt der Kragen...

wenn ich lese, das Angehörige eines Bw-Angehörigen nur das erzählen was ihnen nicht so in Kram passt.
Das Problem der KV löst ihr ganz einfach durch Heirat. Das bedingt nämlich wiederum, dass sowohl du als euer Kind behilfeberechtigt sind. Das Kind zu 80%, du zu 70%. Und dann dabei darfst du ein Jahresbrutto von 17.000 oder 18.000€ haben. Zusätzlich erhält dein Partner zu dem Familienzuschlag fürs Kind, den er eh schon hat, auch den Zuschlag für Verheiratete. Für euer Kind fallen also die Restkostenversicherung bei einer PKV in Höhe von 20% und für dich in Höhe von 30% an.
Ich habe keine Ahnung, warum du kein EG bekommst, aber, mit Verlaub, so eine Scheisse rauszuposaunen geht gar nicht.
Und wenn dein Partner und du so gar keine Ahnung habt, dann lasst euch beraten. Die Bw hat einen Haufen Anlaufstellen, ganz sicher auch in eurer Nähe. Denn die gibt es da, wo es Standorte gibt....

 
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