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Geschrieben von ungewohnt am 28.08.2013, 15:05 Uhr

mach dir nicht viel Hoffnung

Anzeigen ja, vielleicht eher zivilrechtlich mit Anwalt auf Herausgabe klagen (wenn du eine Rechtschutz hast).
Wir haben letztes Jahr 2 x Pech gehabt: erst 200 € und keine Ware erhalten. Anzeige erstattet und bis heute (15 Monate später) NICHTS gehört. Weder von Polizei noch von Staatsanwaltschaft.
Zweiter Fall 560€ und mittlerweile 10 bekannte Geschädigte vom gleichen "Händler": bezahlt und keine Ware erhalten. Auch kein öffentliches Interesse und dieser Mensch darf weiter betrügerisch nicht vorhandene Ware verkaufen.
Erneut sind 2 weitere Geschädigte uns bekannt.
Allerdings hat dort die Staatsanwaltschaft wenigstens ein Verfahren eröffnet......

 
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