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von FrauKrause  am 29.01.2013, 13:21 Uhr

Man schreibt eigentlich in ein Zwischenzeugnis niemals etwas über Mutterschutz

Krankheit/Urlaub. Nach neuestem Urteil eines überörtlichen Gerichts muss der AG auch keinen Dank mehr formulieren. Der letzte Halbsatz ist ja auch festlegend, den würde ich als AG nicht unbedingt schreiben WOLLEN, ehrlich gesagt.

LG fk

 
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