von FrauKrause am 29.01.2013, 13:21 Uhr |
Man schreibt eigentlich in ein Zwischenzeugnis niemals etwas über Mutterschutz
Krankheit/Urlaub. Nach neuestem Urteil eines überörtlichen Gerichts muss der AG auch keinen Dank mehr formulieren. Der letzte Halbsatz ist ja auch festlegend, den würde ich als AG nicht unbedingt schreiben WOLLEN, ehrlich gesagt.
LG fk
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- Frage zum Arbeitszeugnis/Zwischenzeugnis - jamelek 29.01.13, 12:59
- Man schreibt eigentlich in ein Zwischenzeugnis niemals etwas über Mutterschutz - FrauKrause 29.01.13, 13:21
- Hier der Link mit dem neuesten Urteil: - FrauKrause 29.01.13, 13:22
- @Frau Krause - jamelek 29.01.13, 13:28
- Re: @Frau Krause - geheimes Zeichen hin oder her... - FrauKrause 29.01.13, 17:09
- @Frau Krause - jamelek 29.01.13, 13:28
- Hier der Link mit dem neuesten Urteil: - FrauKrause 29.01.13, 13:22
- Man schreibt eigentlich in ein Zwischenzeugnis niemals etwas über Mutterschutz - FrauKrause 29.01.13, 13:21
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