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Geschrieben von vallie am 06.05.2010, 15:56 Uhr

Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?

es würde mich sehr wundern, wenn es ginge, weil DU dich getäuscht hast....
es sei denn, du kannst beweisen, daß er DICH getäuscht hat und zwar arglistig.
daß du erst in 13 monaten kündigen kannst wird so sicher auch nicht stimmen, es sei denn, es steht im vertrag drin.


eine frage sei mir gestattet, wie kann man nur eine wohnung mieten, ohne sie zu besichtigen?????

meine mutter hat auch mal eine wohnung baugleich mit der einer freundin gemietet.....allein um den zustand der wohnung, evtl mängel zu dokumentieren muß man sie doch anschaun....

 
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