Geschrieben von vallie am 06.05.2010, 15:56 Uhr |
Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?
es würde mich sehr wundern, wenn es ginge, weil DU dich getäuscht hast....
es sei denn, du kannst beweisen, daß er DICH getäuscht hat und zwar arglistig.
daß du erst in 13 monaten kündigen kannst wird so sicher auch nicht stimmen, es sei denn, es steht im vertrag drin.
eine frage sei mir gestattet, wie kann man nur eine wohnung mieten, ohne sie zu besichtigen?????
meine mutter hat auch mal eine wohnung baugleich mit der einer freundin gemietet.....allein um den zustand der wohnung, evtl mängel zu dokumentieren muß man sie doch anschaun....
- Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Feb2010 06.05.10, 15:40
- Ist zwar vom MV München, denke aber dass das bundesweit gültig ist: - KlaraElfer 06.05.10, 15:55
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - vallie 06.05.10, 15:56
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - tiktak 06.05.10, 16:47
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- gibt es da kein Widerrufsrecht??? - Leolu 06.05.10, 16:49
- Re: gibt es da kein Widerrufsrecht??? - vallie 06.05.10, 16:52