Geschrieben von Fru am 06.05.2010, 16:26 Uhr |
Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?
Puh, verstehe ich richtig, das Du den Mietvertrag schon unterschrieben hast?? Wenn ja, ist der Vertrag sicher gültig...
Aber was mich auch wundert, was machst Du denn, wenn die Wohnung aussieht wie Hulle? Wenn da alles am Schimmeln ist...das war ziemlich naiv...ich hoffe das Du Glück hast!
LG
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- Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Feb2010 06.05.10, 15:40
- Ist zwar vom MV München, denke aber dass das bundesweit gültig ist: - KlaraElfer 06.05.10, 15:55
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - vallie 06.05.10, 15:56
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - tiktak 06.05.10, 16:47
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- gibt es da kein Widerrufsrecht??? - Leolu 06.05.10, 16:49
- Re: gibt es da kein Widerrufsrecht??? - vallie 06.05.10, 16:52