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Geschrieben von deischuhzu am 31.05.2011, 11:48 Uhr

na ja

das erinnert mich an einen Fall, Mann hat Ehefrau, nachdem er sie in den Wald verschleppte, erschlagen. Er wurde wegen Totschlags verurteilt. Der BGH hob das Urteil auf, da Anzeichen für Mord gegeben sind und dem Angeklagten der Prozess wegen Mord gemacht werden soll.

Die Staatsanwaltschaft hat es nicht geschafft, dem Mann den Mord nachzuweisen, so dass dieser nun wieder auf freiem Fuß lebt, obwohl er seine Frau eindeutig auf dem Gewissen hat.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, nunja da hat hier bestimmt jeder seine Erfahrungen mit gemacht.

Mal sehen, was die Revision bringt. Die Beiden wissen nur selbst, was wirklich war. Ich möchte solche Schlammschlachten nicht in den Nachrichten haben, von wem auch immer, schon gar nicht so hetzerisch und subjektiv.

 
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