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Geschrieben von laranina am 31.07.2012, 12:45 Uhr

Nochmal..

Hallo,
bei einem befristeten Vertrag hättest du dich 3 Monate vor Fristenden schon beim Arbeitsamt melden müssen (das erst einmal vorab, war in einer ähnlichen Situation). Auch bei mir, Vertrag endetet (obwohl ich verlängert bekommen sollte, da ich 4 Wochen vorher eine "Gehaltserhöhung" unterschrieben hatte, trotzdem wurde Vertrag nicht verlängert (so konnte ich dem Amt glaubhaft machen, das ich übernommen werden sollte und bekam keine Geldsperre). Auch ich war schwanger (8.Woche), mußte mich noch bewerben, bekam aber aufgrund von einigen gesundheitlichen Sachen vom FA ein Beschäftigungsverbot (da Ü40 schwanger mit Risiko, hatte vorher in der Gastronomie gearbeitet). Ist schon klar, das kein Arbeitgeber eine Schwangere einstellt, trotzdem mußte (!!) ich Bewerbungen schreiben (natürlich ohne Erfolg) und Arbeitsamt zahlte trotzdem ALG 1.
Eine Gleichstellungsbeauftragte findest du auf jeden Fall im Rathaus (meist haben die auch eine bei der Arge bwz. hat die Sprechstunde bei der Arge). Ansonsten...wende dich an den Teamleiter der Arge, schilder deine Situation denn.....man darf nicht dafür bestraft werden, das man schwanger ist und trotdem arbeiten möchte (den Satz anwenden, wirkt und ist ja auch wahr!!!). Du bist ja auch nur "eingeschränkt" in dem Beschäftigungsverbot und somit quasi "vermittelbar" auch als Schwangere, demnach steht dir Geld zu (hast ja vorher gearbeitet).

Wenn du noch Fragen hast. meld dich.

LG

 
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