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Geschrieben von Petra28 am 27.02.2017, 17:19 Uhr

Nur wenn es der Ansicht des Gerichtes zum Wohle des Kindes ist.

Auch gegen den Willen des anderen Elternteils, aber nur wenn erwartet wird, dass sinnvolle Absprachen zwischen den beiden Elternteilen möglich sind. Mit anderen Worten: gegen den Willen des anderen Elternteils wird das Wechselmodell weiterhin die Ausnahme bleiben.

Und ansonsten: alle vor Gericht ausgehandelten Lösungen sind vorrangig zum Wohle der Eltern, ich zitiere hier mein gerichtserfahrenes schlaues Kind...

 
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