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Geschrieben von shinead am 20.01.2016, 19:29 Uhr

Palmer (OB Tübingen) will leerstehende Wohnungen u. Häuser für Flüchtlinge...

Du entscheidest das genau solange, bis der Wohnungsnotstand ausgerufen wird. Deutsche Gesetze und so...
Lies mal im Polizeigesetz Deines Bundeslandes nach.

Mieter kann man sich aussuchen, Zuweisungen nicht. Vielleicht werden ja einige wach und verkaufen oder vermieten endlich, damit sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannt.

 
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