Geschrieben von Silli1970 am 20.09.2011, 8:33 Uhr |
Praxisgebühr
Hallo,
ich war in diesem Quartal beim Gyn.
Dort habe ich die Praxisgebühr bezahlt&eine Überweisung zum Prakt.Arzt erhalten.
Bei diesem habe ich ein Rezept abgeholt.
Morgen habe ich nun einen Termin bei einer Internistin zum Durchchecken
(wollte zu einer Frau).
10 Euro muss ich dort nicht mehr bezahlen,aber brauche ich eine Überweisung?
Reicht der Nachweis,dass ich die PG bezahlt habe?
Keine Ahnung,.....
LG Silli
Re: Praxisgebühr
Antwort von Pipmatz am 20.09.2011, 8:38 Uhr
Hallo Silli,
da mußt du dir noch einen Überweisungsschein holen, sonst mußt du die Praxisgebühr nochmal zahlen, bzw. die nehmen dich nicht dran, da sie nur mit Überweisung arbeiten.
LG
Re: Praxisgebühr
Antwort von bea+Michelle am 20.09.2011, 8:38 Uhr
da brauchst du wohl wieder eine überweisung, oder ist das eine vorsorge untersuchung,?
lg
Re: Praxisgebühr
Antwort von Lucylu am 20.09.2011, 10:15 Uhr
Ich denke du musst die die Überweisung vom FA holen!
LG Lucy
Überweisung vom FA oder vom Hausarzt.
Antwort von Trini am 20.09.2011, 10:43 Uhr
Sonst zahlst Du.
Trini
Danke
Antwort von Silli1970 am 20.09.2011, 13:23 Uhr
Danke für eure Hilfe.
LG Silli
Re: Danke
Antwort von mamahelene am 20.09.2011, 21:36 Uhr
dass es so Fragen nach so vielen Jahren noch gibt...
Quittungen zählen nur bei Vertretung im Urlaub und vom Psychotherapeuten der keine ÜW ausstellt.
Ansonsten IMMER Überweisung, Notfall und Zahnarzt extra, wobei die Notfallquittung beim erneuten Notfall anerkannt wird.
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