Geschrieben von Blueberry am 31.05.2017, 9:22 Uhr |
Rechtliche Frage - Heizöl
Vielleicht kennt sich hier bei euch jemand in rechtlichen Dingen aus.
Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen und wollen dann natürlich unser bisheriges Mietverhältnis (EFH) kündigen.
In dem gemieteten Haus befindet sich eine Ölheizung und wir haben immer selbst auf eigene Kosten getankt.
Der Tank war bei Einzug leer.
Nun haben wir im November wieder vollgetankt, da war vom Eigenheim noch nicht die Rede. Nun wollen wir ja unserem Vermieter das getankte Öl nicht schenken. Ich habe zwei Urteile (in Kürzestfassung) gefunden, dass der Vermieter das Öl wohl übernehmen muss. Aber ist das wasserdicht? Kennt sich da jemand aus?
Danke schon mal.
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Nenilein am 31.05.2017, 9:36 Uhr
Ich hab an sich keine Ahnung, aber ihr könntet es ja auch mit dem nachmieter aushandeln, dass der es übermimmt.
Denn auf einen Rechtsstreit hätte ich wohl wenig Lust.
Und bevor ich da nach Urteilen oder sonst was googel würde ich doch erst mal mit dem Vermieter reden
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Blueberry am 31.05.2017, 9:47 Uhr
Keine Ahnung, ob oder wann es einen Nachmieter geben wird.
Der Vermieter war aber in der letzten Zeit auf Krawall gebürstet bzw. hat Grenzen überschritten, von daher gehe ich von diversen Diskussionen aus, wenn wir ihm jetzt dann kündigen. Deshalb hätte ich gerne etwas handfestes in der Hinterhand.
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Nenilein am 31.05.2017, 10:33 Uhr
Achso. So einer ist das. Ich dachte, vielleicht gebt ihr dem nachmieter direkt den Schlüssel in die Hand, dann hätte man ka vorher reden können.
Also ich würde sagen, der Vermieter muss übernehmen. Wir haben in der Wohnung boden verlegt und der wurde vom nachmieter abgelöst. Ansonsten hätten wir den raus nehmen müssen.
Ist ja bei Öl jetzt schlecht möglich, also denke ich dass der Vermieter übernehmen muss und es dann dem nachmieter "weiterverkaufen".
Sorry, das ist jetzt nur mein Gefühl und nix fachliches. Aber ich drück die Daumen, dass alles reibungslos über die Bühne geht, mit dem guten Herrn...
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von AnnaC am 31.05.2017, 10:44 Uhr
Hallo,
das hier habe ich gefunden (ist allerdings schon über 10 Jahre alt):
http://www.frag-einen-anwalt.de/%c3%9cbernahme-von-Heiz%c3%b6l--f6809.html
Die andere Frage ist, ob und wenn ja, wieviel Heizöl im Tank war, als Ihr eingezogen seid. Oder habt Ihr das vom Vormieter übernommen?
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Blueberry am 31.05.2017, 11:08 Uhr
Ja, dieses alte Urteil hab ich auch. Würde ich auch anführen.
Aber wir werden wohl ohnehin nochmal einen Mieterverein kontaktieren, weil wir eben mit weiteren Schwierigkeiten rechnen.
Im Tank war damals so gut wie nichts mehr drin, wir haben dafür (soweit ich mich erinnere) auch nichts bezahlt. Im Mietvertrag steht, dass der Tank leer übernommen wird.
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Christine70 am 31.05.2017, 11:18 Uhr
oh, wenn das im Mietvertrag steht, werdet ihr Pech haben :(
Dann gilt: Das Haus wird so übergeben wie es beim Einzug war, also mit "leerem" Tank. Dann müßt ihr wohl auf eine Ablöse verzichten oder den Tank sogar leerpumpen lassen. Aber ob man das dann nochmal verwenden kann, ist fraglich, wegen der Ablagerungen.
Da würde ich mir schon einen Rechtsrat einholen.
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Blueberry am 31.05.2017, 11:21 Uhr
Oh. Müsste das irgendwo stehen, dass wir es auch mit leerem Tank abgeben müssen? Oder ist das quasi so, ohne, dass es irgendwo stehen muss? Ich hab jetzt nochmal ins Übergabeprotokoll geschaut, da steht, dass 20 cm Füllstand drin waren. Nun ist die Frage, was da gilt.
Aber ja, ich denke, einen rechtlichen Rat sollte man auf jeden Fall einholen. Ich mach eh drei Kreuze, wenn das alles mal über die Bühne gegangen ist.
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Christine70 am 31.05.2017, 11:30 Uhr
Also, leider ist es so, daß der Besitzer GAR nichts ablösen muß, was nicht vorher im Haus war. Da das Heizöl dein Eigentum ist (hast ja du bezahlt, nicht der Besitzer) mußt du es wohl oder übel mitnehmen, genauso wie die Möbel, Laminat (in unserem Fall) oder Teppichboden, den du nachträglich verlegt hast.
So die Aussage eines Anwaltes.
Ich hab extra mal meine Unterlagen rausgesucht. Wir hatten sowas ähnliches mit Laminat. Der Vermieter wollte uns nichts dafür geben, also mußten wir das rausreißen. :( Wir hätten es auch liegen lassen, aber der Vermieter wollte wieder Teppichboden verlegen.
Ich hoffe für euch, es gibt noch ein Hintertürchen.
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Nenilein am 31.05.2017, 12:32 Uhr
Stimmt, da denke ich dann auch dass so übergeben werden muss wie selbst übernommen.
Aber der Vermieter hat ja keinen Schaden, wenn er das Öl kauft und der nachmieter dann wiederum von ihm.
Vielleicht lässt er sich ja doch auf so eine zwischenlösung ein.
Wäre ja eigentlich dann für jeden gerecht und die unkomplizierteste Lösung. Vorausgesetzt er will sich nicht partout querstellen...
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Alhambra am 31.05.2017, 13:19 Uhr
google mal heizöl abpumpen und weiterverkaufen.
Da bieten einige Firmen was an, weil es wohl fachgerecht gemacht werden muss. Ob seriös, weiß ich nicht. Aber falls ihr keinen Nachmieter zu Gesicht bekommt und mit dem Vermieter nichts aushandeln wollt/könnt, wäre das zumindest eine Alternative, bevor es ein Totalverlust ist.
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Einstein-Mama am 31.05.2017, 13:44 Uhr
Der Vorbesitzer meines Hauses wollte damals drei Monate nachdem wir das Haus erworben hatten plötzlich Geld fürs Heizöl.
Wir haben ihm die Möglichkeit eingeräumt, sich das Öl selbst abzupumpen und haben dann nie wieder was von ihm gehört.
Das wäre nämlich ein teurer Spaß geworden. Beim Kauf wurde das Heizöl von seiner Seite aus nie erwähnt. Auch notariell wurde nichts festgelegt.
Aber der wollte auch im Nachhinein plötzlich Geld für die Gartengeräte, die standen aber aufgelistet im Kaufvertrag, da hatte er dann leider auch Pech.
Klär es vorher, oder evtl mit dem Nachmieter, falls ihr wisst wer das ist.
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von anhaltiner am 31.05.2017, 14:19 Uhr
Warum soll euch der Vermieter das Öl bezahlen was ihr in den Tank habt füllen lassen?
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Kasi2006 am 31.05.2017, 14:23 Uhr
Das hilft euch jetzt nicht weiter, aber wir haben damals den Vormietern das vorhandene Heizöl abgekauft.
Wenn es so einen Stress mit dem Vermieter gibt, würde ich das wohl auch abpumpen lassen und nur 20cm lassen. Bei Ebay Kleinanzeigen habe ich öfter solche Anzeigen von Firmen gelesen, die Heizöl aufkaufen.
Ihr könntet das Fass einfach zum Auszug leeren lassen und würdet so dem ganzen Stress aus dem Weg gehen.
Re: Rechtliche Frage - Heizöl
Antwort von Blueberry am 31.05.2017, 15:26 Uhr
Ich habe auch ein paar Urteile gefunden, in denen das so steht. Dass der Vermieter verpflichtet ist, das Öl zu übernehmen, sofern er nicht z.B. die Heizung umrüstet auf Gas, etc.
(AG Weilheim, Urteil vom 3.3.1986 - 1 C 913/85, LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.1990 - 16 S 248/90).
Und spätestens wenn der nächste Winter kommt, dann muss er eh tanken, weil er das Haus ja schlecht unbeheizt lassen kann, selbst, wenn es unbewohnt ist.
Um wieviel Öl handelt es sich denn noch?
Antwort von Steffi528 am 31.05.2017, 16:02 Uhr
Lohnt es, abzupumpen? Lohnt es, sich Stress mit dem Vermieter zu machen?
Ansonsten ja, lass Dich fachlicher beraten und wäge dann ab, ob es Sinn macht, zu fighten, ob es Dir eine Genugtuung gibt, es abpumpen zu lassen (um dann einen Restwert zu haben, der ggf. für einmal Essen gehen reicht) oder ob Du es einfach für Dich aus deinen Gedanken streichst.
Re: Um wieviel Öl handelt es sich denn noch?
Antwort von Blueberry am 31.05.2017, 19:38 Uhr
Wenn die Anzeige am Tank halbwegs zuverlässig ist, müsste es sich um gut 2000 Liter handeln. Also schon etwas, was man nicht einfach verschenkt.
Re: Um wieviel Öl handelt es sich denn noch?
Antwort von Einstein-Mama am 31.05.2017, 20:08 Uhr
Das ist echt viel!
Was kostet denn das Abpumpen?
Ich denke dass ist nämlich nicht soooo günstig und würde sich ja nur lohnen, wenn ihr im neuen Haus auch mit Öl heizen könnt.
Re: Um wieviel Öl handelt es sich denn noch?
Antwort von Steffi528 am 31.05.2017, 20:17 Uhr
https://www.kesselheld.de/heizoel-abpumpen/
Das liest sich eher so, als ob man eigentlich fürs Abpumpen noch extra was zahlen muss???
Re: Um wieviel Öl handelt es sich denn noch?
Antwort von Steffi528 am 31.05.2017, 20:19 Uhr
Die 2000 l wären knapp 1100 €, wenn man sie JETZT einkaufen (!!!) würde
Ich habe keine bisher nix gefunden, wie teuer das Abpumpen (mit dem Ölschlamm???) ist.
Re: Um wieviel Öl handelt es sich denn noch?
Antwort von Blueberry am 31.05.2017, 20:27 Uhr
Ja, wir können das Öl grundsätzlich nutzen. Habe aber noch nicht geschaut, was das Abpumpen kosten würde.
Ich bin so froh, wenn das ganze Thema durch ist. Haben eben die Kündigung hin gebracht und da hat er schon wieder nen blöden Spruch losgelassen, der Herr Noch-Vermieter. Mein Mann ist aber freundlich geblieben und ich bin froh, dass ich nicht dabei war.
Leider nur ein altes Urteil
Antwort von emilie.d. am 31.05.2017, 21:22 Uhr
„Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Restmenge des vom Mieter des Einfamilienhauses vertragsgemäß beschafften Heizöls gegen Kostenerstattung zu übernehmen.“
AG Weilheim, Urteil vom 3.3.1986, Az. 1 C 913/85
Aber ich würde es schriftlich erstmal damit probieren. Wenn Euer Vermieter dem widerspricht, müsste er dann ja ein entsprechendes Urteil anführen.
Re: Leider nur ein altes Urteil
Antwort von Kasi2006 am 31.05.2017, 21:33 Uhr
Es gibt auch Firmen die Öl abpumpen und ankaufen. So habt ihr keinen Streit mit dem Vermieter, falls ihr euch nicht einigen könnt. Habt Ihr denn wieder Heizöl?
Re: Leider nur ein altes Urteil
Antwort von Christine70 am 31.05.2017, 21:34 Uhr
1. Das Urteil ist von 86
2. kennen wir nicht die Hintergründe, die zu diesen Urteilen führten
Im aktuellen Fall steht es ja sogar im Mietvertrag, daß der Tank leer übergeben wurde.
Also muß der Mieter auch einen leeren Tank zurücklassen. Könnte ja sein, der Vermieter will auf Gas umstellen.
Verbraucherberatung...
Antwort von Minimaxi am 01.06.2017, 12:51 Uhr
da würde ich mal nachfragen, oder wenn du im Mieterbund bist, dort.
Gruß
Minimaxi
Re: Leider nur ein altes Urteil
Antwort von emilie.d. am 01.06.2017, 13:06 Uhr
Das Urteil wird recht häufig zitiert, auch in deutlich jüngeren Fällen (2008).
Wenn der Vermieter auf Gas umstellen wollte, würde das Urteil tatsächlich nicht greifen, steht zumindest so in der Kommentierung.
Dass der Tank leer übergeben wurde, hat in dem Fall keine Relevanz. Es geht nur um die Frage, ob es für den Vermieter zumutbar ist, das Heizöl zu übernehmen oder nicht und das hat das entsprechende Gericht 1986 bejaht.
Wir sind in unserer Familie schon häufiger mit Mietern und auch Vermietern vor Gericht gewesen. Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es je nach Typ oft schon reicht, ein entsprechendes Urteil zu zitieren. Wenn der Vermieter das anders sieht, kommt dann im Normalfall ein entsprechendes Schreiben zurück. Dann kann man damit immer noch zum Mieterverein gehen bzw. sich bei Haus und Grund schlau machen lassen.
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