Geschrieben von micimaus am 11.09.2006, 22:13 Uhr |
rechtliches: kind auf fußweg mit fahrrad m.t.
hy,
meine tochter seit einem monat fahrrad....natürlich auf dem fußweg, mit helm. nun ist es aber so, daß in den strassen hier viele halb strasse und halb fußweg parken und es für sie oft ziemlich eng wird (kiwa normal würde durchpassen, zwillings kiwa (hab zwillis) gar nicht).
nun habe ich mich schon oft gefragt, was rechtlich und versicherungstechnisch wäre, wenn sie da mal ein auto anfährt und kratzer rein mach toder spiegel abfährt???
ach ja...parken ist nicht auf fußweg erlaubt (gibt ja solche extra schilder).
mici
Re: rechtliches: kind auf fußweg mit fahrrad m.t.
Antwort von peggy360 am 11.09.2006, 22:28 Uhr
wenn es verboten ist dort zu parken, dann hat der der halter in dem sinne pech.
und es gibt eine regel so lange kinder nicht 10 jahre sind müssen sie aud den fußweg ind bis 12 jahre dürfen sie.
da du ja immer mit fährst , verletzt du auch deine aufsichtspflicht nicht, und so lange dein kind nicht 10 jahre alt ist kann es nicht haft bar gemacht wwerden
unser haftplichtversicherung deckt solche schäden z.bsp mit ab, weil wir eine extra klausel drin haben. wo wir zehn euro im jahr mehr bezahlen, ist nur ein kleiner tipp, so geht mann streit aus dem weg. frag doch mal bei der versicherung nach
gruß peggy
Re: rechtliches: kind auf fußweg mit fahrrad m.t.
Antwort von tinai am 12.09.2006, 10:47 Uhr
Habe von einem Gerichtsurteil gehört, bei dem die Eltern eines Kindes und das Kind nicht dafür haftbar gemacht wurden als das Kind mit dem Dreirag einen Lachschaden an einem ordnungsgemäß geparkten Auto hervorrief.
Die Begründung war, dass es den Eltern nicht zumutbar ist, dass sie nicht permanent neben dem Kind herlaufen (natürlich müssen sie dabei sein). Also hatten die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Das Kind kann nicht haftbar gemacht wreden. Versicherung hat nicht bezahlt.
Autofahrer hat in die Röhre geguckt.
Gruß Tina