Geschrieben von mozipan am 15.10.2012, 16:20 Uhr |
Sackgasse- Wendekreisel zugeparkt
So ein Wendekreisel gehört zur normalen Straße und daher gilt auch dort uneingeschränkt die StVO. Sind keine Haltverbote aufgestellt, ist auch dort das Parken gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO erlaubt.
Eine enge Straßenstelle bedeutet, dass zur vorsichtigen und langsamen Durchfahrt eines normal breiten Fahrzeugs zzgl. 0,5 m Seitenabstand der freigebliebene Platz nicht mehr ausreicht. Es ist hier von einer Mindestbreite von 3 m auszugehen.
- Sackgasse- Wendekreisel zugeparkt - monschischi 15.10.12, 16:05
- Re: Sackgasse- Wendekreisel zugeparkt - mozipan 15.10.12, 16:20
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