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Geschrieben von wolke76 am 05.02.2016, 13:53 Uhr

Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Wie alt sind deine Töchter denn? Wofür sind die Rechnungen? Wenn die Oma Dienstleistungen o.ä. in Auftrag gibt, muss SIE zahlen.

Zurückschenken setzt voraus, dass Oma das will. Davon gehe ich nach deinen Infos nicht aus.
Was ich nicht verstehe ist, dass ihr keinerlei Informationen zur Wohnung zu haben scheint. Der Spruch "Eigentum verpflichtet" klingt jetzt irgendwie doof, stimmt aber auch. Ihr solltet dringend eine Bestandsaufnahme machen (lassen) und Rechtsbeistand suchen, um die Wohnung "loszuwerden"!

 
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