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Geschrieben von Hannehoch6 am 21.12.2011, 13:58 Uhr

Schneeräumen nachts um 1 uhr erlaubt??

nein, da gibt es auch keine "Sondererlaubnis". Nach 22 h und vor 6 h muss generell Lärm vermeiden werden.

hierzu dieser Ausschnitt:

"In der Regel gilt als allgemeine Ruhezeit die Zeit zwischen 20-7 Uhr und 13-15 Uhr (BGH V ZB 11/98). Die Gerichte sind, was die Einhaltung der Nachruhe anbelangt sehr konsequent. Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind grundsätzlich alle Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören. (OLG Düsseldorf WuM 90, 116 ff). Ab 22.00 Uhr muss dann auf die Einhaltung der Nachtruhe geachtet werden. Es kann durch einstweilige Verfügung verboten werden, vor 6.00 Uhr morgens Schneeräumarbeiten mit ruhestörenden Lärm verursachenden Geräten durchzuführen .AG Oldenburg (Oldenburg), Beschluß vom 27. Januar 1983, Az: 18 C 79/84. Davon kann es aber Ausnahmen geben (extreme Wetterlagen). Im Einzelfall kommt es bei der Beurteilung der Zumutbarkeit das öffentliche Interesse an der Aufgabenerfüllung an (BVerwG Urteile vom 07.10.1983, BVerwGE 68, 62-69 = NJW 1984, 989-991, und vom 29.04.1988, BVerwGE 79, 254-266 = NJW 1988, 2396-2399)"

 
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