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Geschrieben von Ebba am 05.07.2012, 7:26 Uhr

schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

In NRW gilt für den Schwimmunterricht bzw. Auffsicht beim Schwimmen:
"Schwimmunterricht kann danach nur erteilen sowie Aufsicht beim Schwimmen übernehmen, wer im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) ist oder das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) und zugleich rettungsfähig im Sinne des o.g. Erlasses ist."
http://www.schulsport-nrw.de/info/08_service/infos.html

Ich denke, dass es ähnliche Vorschriften für Schulausflüge mit Wassersport gibt.

Allerdings gehe ich weiter davon aus, dass wohl bald kein Lehrer mehr bereit sein wird, derartige Ausflüge mit seinen Schülern zu unternehmen. Die krampfhafte Suche nach einem Schuldigen, wenn ein Unfall passiert u. der Unwille der Gesellschaft etwas einfach als Unglück hinzunehmen, führt sicher dazu, dass bald niemand mehr die Verantwortung für und bei solchen Fahrten übernehmen will.
Ich finde diese Entwicklung sehr bedauerlich.

Ähnliches ist ja auch nach dem Unglück in Duisburg geschehen. Die Sicherheitsvorschriften für Großveranstaltungen sind derart verschärft worden, dass für diverse Veranstalter ihre Feier nicht mehr finanzierbar ist (in BN zB in den Rheinauen, wenn ich mich recht erinnere).

Versteht mich nicht falsch. Natürlich soll für die Sichheit von Ausflugteilnehnern oder Teilnehmern an Veranstaltungrn Sorge getragen werden und es muss auch Sicherheitsbestimmungen geben. Dass sie im Grunde ausreichend sind sieht man ja auch daran, sie wenig in den letzten Jahrzehnten bei Schulausflügen und Veranstaltungen passiert, im Vergleich zum anderen Unfällen, wie zB im Verkehr oder Haushalt oder auch Badeunfällen im privaten Bereich.

 
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