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Geschrieben von Carmar am 05.07.2012, 14:24 Uhr

schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

"wir mussten unterschreiben, dass das kind schwimmen kann und darf. "

Hättet ihr die Unterschrift verweigern können?
Was wäre die Konsequenz gewesen?

"reicht es, wenn lehrer sich mit einer unterschrift so absichern, gibt es da vorschriften? oder ist es grob fahrlässig, an unbeaufsichtigten badestellen die schüler ins wasser zu lassen?"

Eine Unterschift "reicht" immer nur solange, wie nichts passiert. Wenn ein Kind ertrinkt oder einen Folgeschaden erleidet, können irgendwelche Unterschriften daran auch nichts mehr ändern.

 
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