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Geschrieben von Ebba am 19.03.2010, 13:07 Uhr

Seit Ihr sicher, dass die Lehrerin

... ein solches Geschenk überhaupt annehmen darf? In vielen Tarifverträgen oder per Dienstanweisung ist die Annahme von Geschenken ausdrücklich verboten bzw. an eine Erlaubnis im Einzelfall geknüpft. Möglicherweise ist aber auch die Erlaubnis zur Annahme des Geschenkes an den Gesamtwert geknüpft. Ich würde mich da vorsichtshalber mal bei der Rektorin erkundigen um die Lehrerin nicht in Verlegenheit zu bringen.

Und auch wenn nicht danach gefragt ist. Ich halte nix von solchen Geschenken. Dann vielleicht doch lieber ein Klassenfoto oder ein von den Kindern gemaltes Bild u.ä.. Irgendetwas, was der Lehrer, nach dem die erste Rührung verflogen ist, leicht verstauen kann. Oder einen Blumenstrauß. Der hält wenigstens nicht ewig.

 
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